Öffentliche Plattform zum sicherheitspolitischen Bericht
Vorgehen
In den Hearings, die im Bundeshaus stattfinden, hat jeder Anzuhörende Gelegenheit, seine Sichtweise und Anliegen zum neuen Bericht über die Sicherheitspolitik während maximal 30 Minuten mündlich vorzutragen. Anschliessend sollen für ebenfalls 30 Minuten Fragen der Anhörenden beantwortet werden.
Grundsätzlich ist vorgesehen, jeden Anzuhörenden einzeln anzuhören. Wenn eine Organisation sich durch mehrere Personen vertreten lassen will, ist das möglich (bis zu 3 Vertreter/innen).
Die Hearings werden aufgezeichnet, transkribiert, vom Angehörten gegengelesen und etwa zwei Wochen nach der Anhörung auf dieser Webseite veröffentlicht.
Sie können sich via Benachrichtigungsdienst regelmässig über neu verfügbare Transkriptionen informieren lassen.
Leitfragen
Die Angehörten wurden eingeladen, sich insbesondere auch zu folgenden Fragen und Themen zu äussern (sie sind aber frei, diese Anregung aufzunehmen oder zu ignorieren):
Anzuhörende
Politische Parteien (6)
Sicherheits- und aussenpolitische Gruppierungen (6)
Kantone, Polizei, Bevölkerungsschutz (7)
(Die Militär- und Zivilschutzdirektorenkonferenz und die Konferenz der Kantonalen
Justiz- und Polizeidirektoren sind auf der Seite der Anhörenden vertreten.)
Militärische Verbände (2)
Wirtschaftsverbände (4)
Institute (4)
Landeskirchen (2)
Verschiedene (6)
Ausland (10)
Anhörende
Themenbezogen werden fallweise weitere 1-3 Anhörende aus der Bundesverwaltung beigezogen.
Vertretungen bei Abwesenheit: