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Armeeaufträge

Die Armee hat gemäss Bericht 2000 drei Grundaufträge:

  • Existenzsicherung
  • Raumsicherung und Verteidigung
  • Friedensförderung

Die Existenzsicherung umfasst die unterstützenden Einsätze der Armee zu Gunsten der Bevölkerung. Sie erfolgen auf Ersuchen der zivilen Behörden, wenn die Mittel von Bund, Kantonen und Gemeinden nicht mehr ausreichen. Diese Einsätze umfassen unter anderem militärische Katastrophenhilfe, Wahrung der Lufthoheit, Unterstützung von Polizei und Grenzwachtkorps und Schutz von Konferenzen und Objekten. Die Einsätze erfolgen subsidiär, das heisst, die Verantwortung und Führung liegen bei der jeweiligen zivilen Behörde.

Einsätze zur Raumsicherung dienen dem Schutz wichtiger Gebiete und des Luftraums. Bei der Verteidigung handelt es sich um die Abwehr eines militärischen Angriffs auf die Schweiz.

Friedensfördernde Einsätze haben zum Ziel, im Ausland den Frieden zu festigen und einen erneuten Ausbruch bewaffneter Konflikte zu verhindern. Sie erfolgen aufgrund eines internationalen Mandats (UNO oder OSZE).

Zu den wichtigsten rechtlichen Grundlagen für die Armee gehören

Mit dem Entwicklungsschritt 08/11 verlagert die Armee ihren Schwerpunkt von Verteidigungskräften zu Sicherungskräften (Raumsicherung und Existenzsicherung).

Kontrovers diskutiert werden heute u.a.

  • die Gewichtung der einzelnen Aufträge
  • das Konzept der Raumsicherung: Definition; Rollen Armee/Polizei; Armeeauftrag oder Operationstyp
  • das Verhältnis von "Armeeaufträgen" und "Armeeaufgaben": Die Bundesverfassung und das Militärgesetz definieren "Aufgaben" der Armee. Diese decken sich nur teilweise mit den "Aufträgen", wie sie im Bericht 2000 und im Reglement "Operative Führung XXI" (S.10) dargestellt sind.